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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.10.2023 - VerfGH 74/23.VB-1   

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https://dejure.org/2023,29109
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.10.2023 - VerfGH 74/23.VB-1 (https://dejure.org/2023,29109)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.10.2023 - VerfGH 74/23.VB-1 (https://dejure.org/2023,29109)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Oktober 2023 - VerfGH 74/23.VB-1 (https://dejure.org/2023,29109)
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  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - VerfGH 1/19

    Beschluss über "Gegenvorstellung"

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.10.2023 - VerfGH 74/23
    Die Verfassungsbeschwerde genügt außerdem nicht den Begründungsanforderungen des § 18 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG, weil der Beschwerdeführer den der Verfassungsbeschwerde zugrundeliegenden Sachverhalt nicht in einer Weise wiedergibt, die dem Verfassungsgerichtshof eine umfassende verfassungsrechtliche Sachprüfung ohne weitere Ermittlungen ermöglicht (vgl. dazu VerfGH, Beschluss vom 18. Juni 2019 - VerfGH 1/19.VB-1, juris, Rn. 6 und Beschluss vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 132/20.VB-3, juris, Rn. 4).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 132/20

    Mangels konkreter Bezeichnung des angegriffenen Hoheitsakts erfolgose

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.10.2023 - VerfGH 74/23
    Die Verfassungsbeschwerde genügt außerdem nicht den Begründungsanforderungen des § 18 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG, weil der Beschwerdeführer den der Verfassungsbeschwerde zugrundeliegenden Sachverhalt nicht in einer Weise wiedergibt, die dem Verfassungsgerichtshof eine umfassende verfassungsrechtliche Sachprüfung ohne weitere Ermittlungen ermöglicht (vgl. dazu VerfGH, Beschluss vom 18. Juni 2019 - VerfGH 1/19.VB-1, juris, Rn. 6 und Beschluss vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 132/20.VB-3, juris, Rn. 4).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 94/21

    Verfassungsbeschwerde wegen eines Räumungsurteils

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.10.2023 - VerfGH 74/23
    Die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Entscheidungen sowie die weiteren in Bezug genommenen und zur Prüfung der jeweiligen Rüge erforderlichen Unterlagen wie etwa Schriftsätze und Rechtsschutzanträge müssen entweder selbst vorgelegt oder zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt werden (vgl. VerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2022 - VerfGH 94/21.VB-1, juris, Rn. 4 m.w.N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.09.2019 - VerfGH 37/19

    Verfassungsbeschwerde gegen ein gemeindliches Abwasserkonzept

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.10.2023 - VerfGH 74/23
    Ist gegen die behauptete Verletzung eines der in der Landesverfassung enthaltenen Rechte der Rechtsweg zulässig, kann gemäß § 54 Satz 1 VerfGHG die Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 24. September 2019 - VerfGH 37/19.VB-1, juris, Rn. 4; Beschluss vom 26. Mai 2020 - 69/20.VB-3, juris, Rn. 2).
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